Struktur

Satzung 1852
Das Kommando ist in militärischer Sicht ist Zusammengestellt aus:
dem Kommandeur oder Capitain
zwei Zugführer oder Leutnants
zwei Fähnrichen
zwei Feldwebeln
Sämtliche Personen werden … mit Stimmenmehrheit von der gesamten Gesellschaft auf vier Jahre gewählt.

Satzung 1887
Vorstand
2 Alterleuten; Wort führender Altermann im jährlichen Wechsel
dem Kommandeur
Kassen- und Rechnungsprüfer
zwei Schaffer
dem Kommandeur oder Capitain
dem Leutnant
zwei Fähnrichen
dem Feldwebel

Satzung 2006
§ 17 (1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
dem ersten Altermann
dem zweiten Altermann
dem Kommandeur oder Capitain
dem Schatzmeister
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Der Kommandeur hat militärisch Aufsicht, Leitung und Führung der versammelten Schützen - Compagnie, und jedes Mitglied ist in dieser Beziehung seinem Befehle Gehorsam schuldig. Verstöße dagegen müssen vom Vorstrande gerügt werden.
Die beiden Zugführer oder Leutnants haben das Kommando bei den einzelnen Zügen auszuführen und stehen unter Kommando des Kommandeurs.
Die Feldwebel haben das Verlesen und Ordnen der einzelnen Züge zu besorgen, die Fehlenden aufzuzeichnen und darüber den Vorgesetzten zu berichten.
Bewiesener Ungehorsam im Dienste wird mit 5 bis 10 Groschen bestraft.
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Das Kommando ist in militärischer Sicht ist Zusammengestellt aus:
dem Kommandeur oder Capitain
dem Leutnant
zwei Fähnrichen
Sämtliche Personen werden … mit Stimmenmehrheit von der gesamten Gesellschaft auf vier Jahre gewählt.
Der Kommandeur hat militärisch Aufsicht, Leitung und Führung der versammelten Schützen - Compagnie, und jedes Mitglied ist in dieser Beziehung seinem Befehle Gehorsam schuldig. Verstöße dagegen müssen vom Vorstrande gerügt werden.
Die beiden Zugführer oder Leutnants haben das Kommando bei den einzelnen Zügen auszuführen und stehen unter Kommando des Kommandeurs.
Die Feldwebel haben das Verlesen und Ordnen der einzelnen Züge zu besorgen, die Fehlenden aufzuzeichnen und darüber den Vorgesetzten zu berichten. Bewiesener Ungehorsam im Dienste wird mit 2 Mark bestraft.
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dem Schriftführer
dem Schaffer (Waffen- und Gerätewart)
dem Schaffer (Schießleiter)
dem Schaffer (Jugendwart)
(2) Der Hauptvorstand setzt sich zusammen aus:
dem ersten Altermann
dem zweiten Altermann
dem Schatzmeister
dem Schriftführer
(3) Das Kommando ist in militärischer Sicht ist Zusammengestellt aus:
dem Capitain
je Zug einen Leutnant
je Zug ein Fähnriche
je Zug ein Feldwebel
§ 19
(1) Der Capitain hat militärisch Aufsicht, Leitung und Führung der versammelten Schützen-Compagnie, und jedes Mitglied ist in dieser Beziehung seinem Befehle Gehorsam schuldig. Verstöße dagegen müssen vom Vorstrande gerügt werden. Der Capitain untersteht dem ersten und zweiten Altermännern, sowie den Beschlüsse des Vorstandes.
(2) Die Zugführer oder Leutnants haben das Kommando bei den einzelnen Zügen auszuführen und stehen unter Kommando des Capitains.
(3)Die Feldwebel haben das Verlesen und Ordnen der einzelnen Züge zu besorgen, die Fehlenden aufzuzeichnen und darüber den Vorgesetzten zu berichten. Bewiesener Ungehorsam im Dienste wird mit 2 Euro bestraft.


